Parteienvertretung

Viele Klienten von gewerblichen Buchhaltern oder Bilanzbuchhaltern sind steuerrechtlich nicht vertreten. Aufgrund der eingeschränkten Berufsbefugnisse dieser Kollegengruppen bedarf es aber immer wieder fachlicher und rechtlicher Unterstützung.

Wir unterstützen Sie gerne und vertreten Ihre Klienten vor dem Finanzamt oder den Sozialversicherungsträgern, im Rechtsmittelverfahren oder bei Prüfungshandlungen.

wir unterstützen Sie bei:

  • Außenprüfungen, GPLA, Nachschau, Umsatzsteuersonderprüfung
  • Erstellen und Einreichen der Steuererklärungen
  • Vertretung vor Finanz- und Finanzstrafbehörden
  • Vertretung vor Sozialversicherungsträgern
  • Vertretung im Rechtsmittelverfahren vor BFG, LVG und VwGH

Dabei verpflichten wir uns selbstverständlich zu einer kooperativen Zusammenarbeit und sichern vertraglich zu, dass wir Ihrem Klienten keine Leistungen anbieten, die Sie selbst erbringen können.