Jahresabschluss und Steuererklärung

Gewerbliche Buchhalter und Bilanzbuchhalter sind bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ihrer Klienten gesetzlich beschränkt und dürfen keine Steuererklärungen erstellen bzw. einreichen. Aber auch Steuerberatungskanzleien haben nicht immer die nötigen Kapazitäten zur passenden Zeit zur Verfügung und möchten daher das Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen auslagern. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie gerne dabei.

Je nach Ihrer individuellen Situation können Sie uns einzelne Auftragswerke oder Globalaufträge für bestimmte Klienten übertragen. Wir arbeiten dabei entweder bei Ihnen in der Kanzlei oder bei uns und nützen je nach Bedarf Ihre oder unsere Softwarelösungen (z.B. BMD, DATEV, RZL)

Unser Angebot an Sie:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach Steuerrecht oder UGB
  • Konsolidierung nach UGB oder IFRS
  • Vorbereitung von Steuererklärungen
  • individuell an Ihre Kanzlei angepasst
  • fixe Ansprechpartner und Sachbearbeiter
  • Erfahrung mit BMD, DATEV und RZL

Selbstverständlich gewährleisten wir 100 % Diskretion. Wirtschaftstreuhändern bieten wir an, vollkommen anonym zu bleiben oder als Teil Ihrer Kanzlei aufzutreten.

Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.