Steuerbergünstigungen

Ab 01.01.2024 besteht für alle gemeinnütigen und mildtätigen Vereine die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit erhaltender Spenden durch den Spender. Der Gesetzgeber wollte damit die Spendenfreudigkeit der Österreicher belohnen und das Spendenvolumen weiter anheben.

Vereine, die ihren Spender die steuerliche Absetzbarkeit ermöglichen wollen müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllen und die Meldung der einelnen Spenden sicherstellen. Dazu sollten Vereine sich eines Steuerberaters bedienen, dier die nötigen Eingaben auf FinanzOnline vornehmen kann und die korrekte Abwicklung für den Verein sicherstellen kann. Bei Abwicklungsfehlern laufen die Vereine nämlich gefahr, die Absetzbarkeit der Spenden wieder zu verlieren.

Im Zuge der Reform der Begünstigungen für Vereine wurden aber auch andere Erleichterungen im Steuerrecht durchgesetzt, über die sich Vereine jedenfalls beraten lassen sollten.

Unser Angebot an Sie:

  • Prüfung, ob die Voraussetzungen für gemeinnützige oder mildtätige Vereine erfüllt sind
  • Vertretung bie allen notwendigen abgabenrechtlichen Verfahren
  • Meldung der Spender an die Finanzverwaltung
  • Beratung speziell von gemeinnützigen oder mildtätigen Vereinen

Wenn Sie Interesse an unseren Leistungen haben, steht Ihenn Philip Rosenstingl, PMBA gerne zur Verfügung.