Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück!
Jedes Jahr wird in den Medien berichtet, dass die Arbeitnehmer Millionenbeträge an Lohnsteuer zu viel zahlen und diese über die Arbeitnehmerveranlagung zurückholen können. Nutzen auch Sie unser Service und holen Sie sich Ihr Geld zurück.
Wussten Sie, dass Kosten einer Behinderung, Krankheit oder sozialer Verpflichtungen Ihre Steuerlast senken können. Auch beruflich veranlaste Ausgaben, der Gewerkschafts- oder Kirchenbeitrag führen noch zu einer Gutschrift bei der Lohnsteuer. Und selbstverständlich sind die Kosten für die Arbeitnehmerveranlagung selbst im nächsten Jahr abzugsfähig.
Wir berechnen und erstellen für Arbeitnehmer und Pensionisten die Arbeitnehmerveranlagung und reichen diese beim Finanzamt für Sie ein, sodass Sie selbst keinen Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen müssen. Wir verrechnen im Jahr 2024 für das Erstellen der Arbeitnehmerveranlagung EUR 234,00 inkl. der ersten Arbeitsstunde. Bei besonders umfangreichen Veranlagungen verrechnen wir für jede weitere Stunden einen verbilligten Stundensatz von EUR 168,00 (brutto).